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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 16 KR 293/15   

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https://dejure.org/2016,23265
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 16 KR 293/15 (https://dejure.org/2016,23265)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.02.2016 - L 16 KR 293/15 (https://dejure.org/2016,23265)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - L 16 KR 293/15 (https://dejure.org/2016,23265)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragsberechnung zur freiwilligen Krankenversicherung; Keine Anrechnung tatsächlich nicht erzielter Einnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsberechnung zur freiwilligen Krankenversicherung; Keine Anrechnung tatsächlich nicht erzielter Einnahmen

  • rechtsportal.de

    SGB X § 48 Abs. 1 ; SGB V § 240 Abs. 1 S. 2
    Beitragsberechnung zur freiwilligen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 16 KR 293/15
    Diese sind seit dem 01.01.2009 eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Beitragsfestsetzung gegenüber freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, die als solche im Einklang mit höherrangigem Recht stehen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, B 12 KR 21/14 R; BSG, Urteil vom 19.12.2012, B 12 KR 20/11 R).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - nicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 16 KR 293/15
    Bietet § 5 Abs. 2 Satz 2 BeitrVerfGrsSz damit keine wirksame Rechtsgrundlage, um im vorliegenden Fall von der vorgeschriebenen Zwölftelung zur Ermittlung des Monatseinkommens abzuweichen, errechnet sich das hier maßgebliche Arbeitseinkommen einschließlich der zu berücksichtigenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (zur Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung dieser Einkünfte bei freiwillig Versicherten vgl. BSG, Urteil vom 30.10.2013, B 12 KR 21/11 R, Rn. 21 m.w.N., juris) wie folgt: 27.812 EUR + 787 EUR: 12 = 2.383,25 EUR.
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 21/14 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - keine Gewährung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 16 KR 293/15
    Diese sind seit dem 01.01.2009 eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Beitragsfestsetzung gegenüber freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, die als solche im Einklang mit höherrangigem Recht stehen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, B 12 KR 21/14 R; BSG, Urteil vom 19.12.2012, B 12 KR 20/11 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2018 - L 4 KR 388/17

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - hauptberuflich

    Es schließe sich den Ausführungen des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 18. Februar 2016 (L 16 KR 293/15, juris) an.

    Die von den Beklagten unter Hinweis auf das Besprechungsergebnis der GKV-Fachkonferenz vom 15. Dezember 2009 und das Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 17. Februar 2010 vertretene Auslegung von § 5 Abs. 2 Satz 2 BeitrVerfGrdS verstößt aber jedenfalls gegen § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Denn die Herausrechnung der beitragsfreien Zeit, die sich während des Krankengeldbezugs wegen § 57 Abs. 2 SGB XI ohnehin nur auf den Krankenversicherungsbeitrag bezieht, hätte zur Folge, dass der Beitragsberechnung nicht die tatsächliche, sondern eine fiktive Leistungsfähigkeit des Versicherten zugrundgelegt würde (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Februar 2016 - L 16 KR 293/15 - juris, Rn. 34).

  • LSG Sachsen, 29.10.2019 - L 9 KR 274/18
    Den Argumenten im Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Februar 2016 - L 16 KR 293/15 - (Rn. 34, 35 juris) sei nicht zu folgen.

    Da die begünstigende Regelung des § 8 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 BeitrVerfGrsSz davon ausgeht, dass beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen in Zeiten des Krankengeldbezuges entfällt, ist es nur folgerichtig, diese (beitragsfreien) Zeiten bei der Beitragsberechnung (auf der Grundlage des Einkommensteuerbescheids des Krankengeld-Bezugsjahres) herauszurechnen, ohne dass dies zur Berücksichtigung einer nur fiktiven Leistungsfähigkeit des Versicherten führt (a. A. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Juli 2018 - L 4 KR 388/17 -, Rn. 29, juris mit Verweis auf Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Februar 2016 - L 16 KR 293/15 -, Rn. 34, juris).

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